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Verfassungsschutzdienst / Duales Studium Laufbahngruppe 2.1 – Regierungsinspektoranwärter/in

Das duale Studium vermittelt Ihnen Inhalte zum Staats- und Verfassungsrecht, Aufgabenfelder und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, Recht der Nachrichtendienste, politische Ideengeschichte, Spionageabwehr sowie Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlicher Informationen.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Auswertung von offenen und operativ beschafften Informationen,
  • Erstellen von Analysen,
  • Mitarbeit in der operativen Beschaffung (Führen und Werben von Vertrauenspersonen),
  • Mitarbeit in der Verwaltung eines Nachrichtendienstes oder einer anderen Behörde.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • über eine Allgemeine oder Fachhochschulreife mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 verfügen,
  • im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind,
  • bereit sind, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • an innen- und sicherheitspolitischen Themen Interesse zeigen,
  • sich gut schriftlich und mündlich ausdrücken können,
  • Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Selbstständigkeit aufweisen,
  • zu ständiger Fortbildung bereit sind,
  • sich einen Beruf mit flexibler Arbeitsgestaltung, z. B. Dienstreisen, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Einsatz sowohl im Innen- als auch im Außendienst, vorstellen können.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Bereiche Verwaltung sowie operative Informationsbeschaffung und -analyse des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen,
  • Bereiche mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben in den Behörden des Freistaates Sachsen.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

Zusatzinformationen

Geeignete Bewerber müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SächsSÜG) unterziehen. Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz üben eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und unterliegen daher den in § 33 SächsSÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten.

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