Hauptinhalt

Verfassungsschutzdienst / Duale Ausbildung Laufbahngruppe 1.2 – Regierungssekretäranwärter/in

Die standortübergreifende duale Ausbildung vermittelt Inhalte zu Staats- und Verfassungsrecht, Organisation und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, extremistischen Bestrebungen, Verwaltungshandeln, Verwaltungszusammenhängen und IT. So erhalten Sie direkt einen Bezug zum späteren Berufsalltag und lernen unterschiedliche Bereiche in verschiedenen Verfassungsschutzbehörden kennen.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Mitarbeit bei der Auswertung von offenen und operativ beschafften Informationen,
  • Durchführung von Observationen,
  • Mitarbeit in der operativen Beschaffung (Führen und Werben von Vertrauenspersonen),
  • Mitarbeit in der Verwaltung eines Nachrichtendienstes oder einer anderen Behörde.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • über einen Abschluss der Oberschule oder einer vergleichbaren Einrichtung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 verfügen,
  • die deutschen Staatsangehörigkeit besitzen,
  • bereit sind jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • an innen- und sicherheitspolitischen Themen interessiert sind,
  • sich gut schriftlich und mündlich ausdrücken können,
  • Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Selbstständigkeit aufweisen,
  • zu ständiger Fortbildung bereit sind,
  • sich einen Beruf mit flexibler Arbeitsgestaltung (z. B. Dienstreisen, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Einsatz im Innen- und auch im Außendienst) vorstellen können.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Bereiche Verwaltung sowie operative Informationsbeschaffung und -analyse des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen,
  • Bereiche mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben in den Behörden des Freistaates Sachsen.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

Zusatzinformationen

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SächsSÜG) unterziehen. Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz üben eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und unterliegen daher den in § 33 SächsSÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten.

zurück zum Seitenanfang