Stellenanzeige
Verwaltungsleiter (w/m/d) an der Sächsischen Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören, Förderzentrum Samuel Heinicke
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse

Das Förderzentrum Samuel Heinicke ist eine traditionsreiche Bildungseinrichtung des Freistaates Sachsen für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Hörschädigung oder einer zentralen Störung der auditiven Wahrnehmung der besonderen Förderung bedürfen. Neben dem Förderschwerpunkt Hören werden Schüler und Schülerinnen mit zusätzlichem Förderbedarf Lernen unterrichtet.
Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen insbesondere:
- die Leitung des Bereiches Verwaltung und Haustechnik einschließlich der Bearbeitung ausgewählter Personalangelegenheiten,
- die Planung und Bewirtschaftung des Haushaltskapitels bezüglich Sachhaushalt,
- die Bewirtschaftung der Gebäude und Freiflächen in Zusammenarbeit mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und Baumanagement
- das Beschaffungswesen,
- die interne Organisation einschließlich Qualitäts- und Prozessmanagement,
- Aufgaben im Rahmen der Verhandlungen von Vereinbarungen nach § 125 SGB IX, insb. Vorbereitung der Verhandlungsgunterlagen, Berechnung der Vergütungen, Erarbeitung und Umsetzung der Verwaltungsabläufe zum Abrechnungsverfahren in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung,
- die Planung und Organisation IT Fachverfahren / Verwaltungsnetz in Abstimmung mit dem Dienstleister.
wünschenswerte Voraussetzung für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben ist:
- ein Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirt (m/w/d) oder
- ein an einer Verwaltungshochschule in Deutschland mit einem Bachelor oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossener Studiengang der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- ein an einer Verwaltungshochschule in Deutschland mit einem Bachelor oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossener Studiengang der Fachrichtungen Rechtspflege, Sozialverwaltung-/Sozialversicherung oder Steuer-/Staatsfinanzverwaltung oder
- ein mit einem Bachelor of Laws oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossener sonstiger rechts-/ verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang mit einschlägiger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder
- ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt (m/w/d) oder erfolgreich abgelegte Angestelltenprüfung II
Von Vorteil ist:
- Berufserfahrung im Haushaltswesen der öffentlichen Verwaltung
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
- umfassende Kenntnisse im Bereich des Tarif- und, Arbeitsrechts, Haushaltsrechts sowie des Beschaffungswesen,
- der sichere Umgang mit den einschlägigen Softwareprogrammen des MS-Office-Paketes (Word, Excel, Outlook),
- ein Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen,
- selbstständiges, ergebnisorientiertes Arbeiten und Entscheidungsfreude,
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit sowie ein kooperativer Arbeitsstil,
- gute Kommunikations- und Ausdrucksweise.
Rahmenbedingungen:
- Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
- Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
- Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach Ihrer nachgewiesenen einschlägigen Berufserfahrung
- Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.
Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
- ein gutes Arbeitsklima in einem engagierten Team,
- am Jahresende eine Sonderzahlung gemäß § 20 des Tarifvertrages für den öffentli-chen Dienst der Länder (TV-L),
- eine zusätzliche tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung (VBL),
- eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des entsprechenden Verkehrsverbundes in Sachsen.
Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 sind tätige Mitarbeiter/innen u. a. in Kindertagesstätten, Heimen und Schulen zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der Nachweis über den Erhalt der Masern-Schutzimpfungen bzw. ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz ist der Bewerbung beizufügen.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher aufgefordert sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!