Stellenanzeige
Sachbearbeiter Prüfungsamt (m/w/d)
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Sicherstellung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Modulprüfungen sowie Zwischen- und Laufbahnprüfungen
- Protokollierung der Prüfungsergebnisse
- Umsetzung der Vorgaben der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Fachrichtung Polizeivollzugsdienst sowie der einschlägigen Satzungen der Hochschule
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Initiierung von Überdenkungsverfahren, Einholung von Stellungnahmen in prüfungsrechtlichen Streitverfahren
- Erstellung von Bescheiden, Bescheinigungen und Abschlussdokumenten
- Umsetzung von Entscheidungen der Prüfungsausschüsse
- Bestellung der Mitglieder von Prüfungsorganen
- Abstimmung der Prüfungsrahmenbedingungen
- enge Zusammenarbeit mit der Ausbildungs- und Studienverwaltung
- Beratung der Lehrenden und Prüfungsteilnehmenden in prüfungsrechtlichen Fragen
- Auswertung der laufbahnrechtlichen Prüfungen
- Erstellung und Pflege von Übersichten und Statistiken
- Erarbeitung von Abschlussberichten
- Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt oder Bachelor of Laws (LL. B.)) oder eine Qualifikation in einem vergleichbaren Studiengang oder einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können
- über eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit verfügen
- mit personenbezogenen Daten umzugehen wissen
- sicher mit den aktuellen MS-Office-Anwendungen arbeiten können
- ein hohes Maß an Serviceorientierung, Flexibilität, selbständigem Arbeiten, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit mitbringen
- den Führerschein der Klasse B besitzen
- ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorlegen können
Erwünscht sind Kenntnisse im Verwaltungsrecht.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L), wobei sich die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe nach der einschlägigen Berufserfahrung richtet. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen
Zudem bitten wir um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bei Einsendungen per E-Mail (bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de) sollten Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei mit nicht mehr als 4 MB beigefügt sein.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens notwendigerweise in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Soweit Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um vorzugsweise elektronische Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10. Januar 2025 an die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Referat 1 – Recht, Personal, Friedensstraße 120, 02929 Rothenburg/O.L. oder per E-Mail an bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de.