Stellenanzeige
Lehrkraft (m/w/d) für besondere Aufgaben (IT-Trainer)
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich deranwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen
- Erstellung von Lehr- und Lernunterlagen
- Erstellung, Durchführung und Bewertung von Leistungsnachweisen
- Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten
- Mitarbeit in Projektgruppen
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- über ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit IT-Bezug (z.B. Informatik, Wirtschafts- oder Verwaltungsinformatik) oder einen Abschluss in der IT-Forensik (z.B. allgemeine und digitale Forensik) verfügen
- Kenntnisse in den Themengebieten Grundlagen der Informatik, Cybercrime und IT-Forensik besitzen
- im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind
sowie
- ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit, lösungsorientiertes Denken und effizientes Arbeiten mitbringen
Methodisches und adressatengerechtes Arbeiten, die Beherrschung und Nutzung lehrunterstützender Arbeitsmittel sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit werden erwartet.
Die pädagogische Eignung ist durch eine Probevorlesung nachzuweisen.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b 9b (mit BA-Abschluss) oder Entgeltgruppe 11 (mit Master-Abschluss)der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Der zu besetzende Dienstposten bietet für Beamte je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungs-gruppe A 13 LG 2.1 der Besoldungsordnung A des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Grundsätzlich müssen Bewerber entsprechend dem Erlass des SMI vom 20. Dezember 2019 zur Verleihung von Beförderungs- ämtern im Geschäftsbereich der Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium - die erforderliche Verwendungsbreite für die erstmalige Übertragung eines Dienstpostens A13 LG 2.1 nachweisen können.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens notwendigerweise in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSG. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Zudem bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bei Einsendungen per E-Mail (bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de) sollten Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei mit nicht mehr als 4 MB beigefügt sein.
Soweit Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um vorzugsweise elektronische Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 17. Januar 2025 an die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Referat 1 – Recht, Personal, Friedensstraße 120, 02929 Rothenburg/O.L. oder per E-Mail an bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de.