Stellenanzeige
Fachlehrer Informationstechnik Foto/Video (m/w/d)
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) besteht ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Konzipierung sowie Organisation von Lehrveranstaltungen im Fortbildungsbereich (Präsenz und online) in folgenden Themengebieten:
- polizeiliche Foto- und Videografie
- Foto- und Videobearbeitung inkl. gerichtsverwertbarer Optimierung
- Vermittlung der Nutzung einschlägiger Hard- und Software
- Vermittlung themenverwandter IT-Grundlagen
- Erstellung von themenbezogenen Zuarbeiten zum Fortbildungskatalog für Bedienstete der Sächsischen Polizei bzw. der Länder der Sicherheitskooperation und weiterer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
- Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Nachbereitung von Unterrichtsveranstaltungen und Workshops in Präsenz und online,
- Erarbeitung und Fortschreibung von Lehrgangsunterlagen,
- Mitwirkung bei der die Erprobung und Teststellung neuer IT-Verfahren, von Hard- und Software sowie neuer Leistungsmerkmale in Vorbereitung einer landesweiten Einführung,
- aufgabenbezogene Mitarbeit in landes- und bundesweiten Arbeitsgruppen.
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- einen Hochschulabschlussabschluss in den Bereichen Fotografie und Medien, Kommunikationsdesign, Medientechnologie oder vergleichbar besitzen,
- über Kenntnisse pädagogisch-methodischer Grundlagen verfügen,
- Freude an moderner Wissensvermittlung haben,
- ausgeprägte Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative aufweisen,
- die Fähigkeit besitzen, komplexe Zusammenhänge präzise und verständlich darzustellen und
- im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft, insbesondere ist die pädagogische Eignung durch eine Probevorlesung nachzuweisen.
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 11 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L), wobei sich die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe nach der einschlägigen Berufserfahrung richtet. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gewährt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens notwendigerweise in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Aussagefähige Bewerbungen richten Sie bitte bis 5. Januar 2025 per E-Mail an bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de. Ihre Unterlagen sollen in einer pdf-Datei mit nicht mehr als 4 MB beigefügt sein.