Stellenanzeige
Sachbearbeiter Internationale Zusammenarbeit (m/w/d)
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Koordinierung, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Programmen der Europäischen Union
- Mitwirkung bei der Fortschreibung und Implementierung von Erasmus+-Regelungen auf Hochschulebene sowie bei der Digitalisierung von Erasmus+-Prozessen
- Verwaltung der zugewiesenen Fördermittel, Nachweis- und Belegführung, Erstellung der Steuernachweise, Berichtswesen
- Begleitung der internationalen Zusammenarbeit
- Austausch mit internationalen Kooperationspartnern
- inhaltliche Gestaltung und Abstimmung internationaler Kooperationsverträge
- Planung und Organisation von Besuchen an der PolFH sowie Betreuung von Gästen
- Beratung der Hochschulleitung, des Lehr- und Stammpersonals sowie der Studierenden zu Erasmus+-Mobilitätsmaßnahmen
- Abwesenheitsvertreter des Erasmus+-Hochschulkoordinators im Rektoratsbüro
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt oder Bachelor of Laws (LL. B.)) oder eine Qualifikation in einem vergleichbaren Studiengang der öffentlichen Verwaltung oder einen Abschluss als Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können
- über sichere, anwendungsbreite Kenntnisse (schriftlich und mündlich) in der englischen Sprache verfügen
- im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind
sowie
- ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit,
- lösungsorientiertes Denken und effizientes Arbeiten mitbringen
Kenntnisse in einer weiteren Sprache, vorzugsweise polnisch, sind ebenso wünschenswert wie Kenntnisse des EU-Förderrechts. Wünschenswert sind außerdem Erfahrungen im öffentlichen Dienst. Ein sicherer Umgang mit den einschlägigen Softwareprogrammen des MSOffice-Pakets (Word, Excel, Outlook etc.) wird vorausgesetzt. Wünschenswert sind Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit relationalen Datenbanken (SQL). Erforderlich sind außerdem Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht. Sie sollten in der Lage sein, analytisch, vernetzt und kreativ zu denken sowie gedanklich zu abstrahieren. Ebenfalls werden die Bereitschaft zur Unternehmung von - auch mehrtägigen - Dienstreisen erwartet sowie ein ausgeprägtes Organisationsvermögen und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens notwendigerweise in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSG. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Zudem bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bei Einsendungen per E-Mail (bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de) sollten Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei mit nicht mehr als 4 MB beigefügt sein.
Soweit Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um vorzugsweise elektronische Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 9. Januar 2025 an die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Referat 1 – Recht, Personal, Friedensstraße 120, 02929 Rothenburg/O.L. oder per E-Mail an bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de.