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Stellenanzeige

Leitung der Abteilung II »Steuern« im Landesamt für Steuern und Finanzen

Hinweis: Interne Stellenausschreibung ausschließlich für Bedienstete des Freistaates Sachsen

Stelleninformationen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Chemnitz
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Fri Dec 06 23:59:59 CET 2024

Aktenzeichen: 11-P 1406/72/59-2024/66656

Bewerbungsadresse

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Referat 11
Carolaplatz 1
01097 Dresden

E-Mail: personalgewinnung@smf.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bzw. Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen.

Gesucht wird eine erfahrene Führungskraft. Als Leiter/-in der Abteilung II sind Sie dem Präsidenten des LSF unmittelbar unterstellt.

Zu Ihren Aufgaben als Leiter/-in der Abteilung II gehört schwerpunktmäßig die Leitung und Führung der Abteilung mit sechs Steuerfachreferaten:

  • Ertragsteuern I: Gewinneinkünfte, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Gemeinnützigkeitsrecht, Investitionszulage, Kapitalertragsteuer,
  • Ertragsteuern II: Überschusseinkünfte, Lohnsteuer, Eigenheimzulage, Investitionszulagen, Kirchensteuer, Vermögensbildung, Lohnsteuer-Außenprüfung, Internationales Steuerrecht, Sachverhaltsaufklärung,
  • Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung, Bodenschätzung, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe,
  • Abgabenordnung, Vollstreckung, Stundung und Erlass, Kassen- und Rechnungswesen, Steuerberatungsangelegenheiten,
  • Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerstraf- und Bußgeldsachen, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Sondereinheit Risikoprüfung (SER), Umsatzsteuersonderprüfgruppe,
  • Steuerfachliche Organisation, IT-Verfahren

sowie

  • die Entwicklung von Strategien, konzeptionelle und organisatorische Arbeit,
  • die Wahrnehmung der Fach- und Rechtsaufsicht über die Finanzämter zur Sicherstellung einer gleichmäßigen und gerechten Steuerfestsetzung und Steuererhebung und
  • die anlassbezogene Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des LSF und mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, den Finanzämtern und anderen Behörden.

Von Ihnen wird zwingend erwartet:

  • ein Abschluss als Volljurist/in,
  • eine absolvierte Einweisungszeit nach § 5 Abs. 2 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz,
  • mehrjährige Tätigkeit und Erfahrungen auf unterschiedlichen Ebenen im Bereich der Steuerverwaltung, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen dürfen,
  • mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 bzw. ein entsprechendes außertarifliches Entgelt (unter Nachweis der entsprechend erfolgreich abgeschlossenen Probezeit),
  • ein überdurchschnittliches Ergebnis in der letzten Beurteilung - im Gesamturteil sowie in den Leistungs- und Befähigungsmerkmalen der Bereiche „Führungskompetenz“ und „Sozialkompetenz“ jeweils mindestens 12,50 Punkte,
  • nachgewiesene Verwendungsbreite und -tiefe durch einen Einsatz auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen und in mindestens einer obersten Dienst- oder Landesbehörde

sowie

  • Führungserfahrung, nachgewiesen durch eine mindestens 5-jährige Tätigkeit als Sachgebiets-, als Dienststellen- oder als Referatsleiter in einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde.

Darüber hinaus verfügen Sie über:

  • eine ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit sowie eine ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweise,
  • eine ausgeprägte Konfliktfähigkeit und sehr gute Durchsetzungsfähigkeit,
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit,
  • gutes strategisches und konzeptionelles Denkvermögen.

Der Dienstposten ist der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene (vormals höherer Dienst) zugeordnet und mit Besoldungsgruppe B 3 bewertet. Beschäftigte erhalten ein entsprechendes außertarifliches Entgelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beförderungsgrundsätze für die Übertragung von Ämtern ab Besoldungsgruppe A 16 in der Sächsischen Staatsverwaltung vom 21. Dezember 2020 in der Fassung vom 3. Juni 2024 für eine Beförderung von Besoldungsgruppe A 16 nach B 2 oder höher ein Gesamturteil der aktuellen Regelbeurteilung ab 13,50 Punkten voraussetzen. Die Leistungs- und Befähigungsmerkmale der Bereiche „Führungskompetenz“ und Sozialkompetenz“ sollen jeweils durchschnittlich mindestens 13,50 Punkte erreichen. Gleiches gilt für ein entsprechendes außertarifliches Entgelt.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher sehr an Bewerbungen entsprechend qualifizierter Frauen interessiert.

Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechende Hinweise bei Einreichung der Bewerbungen.

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