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Fachberater (m/w/d) für Unterstützte Kommunikation in der Schulart Förderschule - Landesamt für Schule und Bildung - Standort Dresden
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
- die Beratung der Schulaufsichtsbehörde, der Schulleitung und Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten im Bereich der unterstützten Kommunikation,
- die Mitwirkung an der konzeptionellen Weiterentwicklung im Bereich der unterstützten Kommunikation an Schulen und an der Vernetzung der Schulen, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne im spezifischen Förderschwerpunkt,
- fundierte Kenntnisse und umfassende Erfahrungen über die Erwei-terung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf durch gezielte Förderung ihrer kommunikativen Kompetenzen,
- die Beratung und Unterweisung von Lehrkräften bei der Anwendung von nichtelektronischen und elektronischen Kommunikationshilfen,
- die Einbringung sonderpädagogischer Kompetenzen bei der Erstellung und Evaluation sowie Fortschreibung von Förderplänen für Schülerinnen und Schüler, die der nonverbalen Kommunikation bedürfen,
- die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen,
- die Beratung der Schulträger bei der Ausstattung der Schulen hinsichtlich technischer Hilfsmittel der unterstützten Kommunikation,
- die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Hilfsmittelfirmen und Kostenträgern im Rahmen der Hilfsmittelversorgung.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
- eine durch Erste oder Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Förderschule im Freistaat Sachsen oder eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung sowie
- eine mehrjährige Tätigkeit als Lehrkraft an einer Förderschule.
Wir erwarten:
- fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse zu Anspruch, Struktur und Organisation der sächsischen allgemeinbildenden Schulen,
- überdurchschnittliche Kompetenzen über diagnostische Verfahren und über geeignete Methoden der unterstützten Kommunikation und deren Anwendung,
- professionelle Kenntnisse über nichtelektronische und elektronische Kommunikationshilfen,
- ausgeprägtes Lehrplanverständnis,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Beratung, Koordination und Kommunikation,
- ausgeprägte Kooperationsfähigkeit und souveränes Auftreten mit überdurchschnittlicher Belastbarkeit, Innovationsfähigkeit sowie Durchsetzungs- und Organisationsvermögen.
Wünschenswert sind Nachweise über besondere Tätigkeiten (z. B. die Mitwirkung in Kommissionen, in der Fortbildung oder in der Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht).