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Stellenanzeige

Leiter (m/w/d) für die Abteilung 2 „Amtliche Lebensmitteluntersuchungen“ am Standort Dresden / Bischofswerda

Stelleninformationen

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Tue Dec 10 23:59:59 CET 2024

Kennziffer: LM/AL/2.0/60.24

Bewerbungsadresse

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Sachgebiet Personal und Recht
Jägerstraße 8 / 10
01099 Dresden

E-Mail: bewerbung@lua.sms.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen sucht zum 1. Juli 2025  einen Leiter (m/w/d) für die Abteilung 2 „Amtliche Lebensmitteluntersuchungen“  am Standort Dresden / Bischofswerda.

Die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen unterstützt die für den Vollzug ge­sundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier und für den Vollzug le­bensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden durch medizinische, veterinärmedizinische, chemische oder andere Untersuchungen und erstellt Befunde und Gutachten.

Die Aufgaben der Abteilung 2 innerhalb des Fachbereichs Amtliche Lebens­mitteluntersuchungen umfassen vor allem die chemischen und mikrobiologi­schen Untersuchungen von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Be­darfsgegenständen sowie die lebensmittelrechtliche Bewertung der Untersu­chungsergebnisse im Sinne des Gesundheits- und Verbraucherschutzes. Au­ßerdem gehört die Amtliche Futtermittelüberwachung im Freistaat Sachsen zum Aufgabenbereich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der LUA Sachsen unter - www.lua.sachsen.de -.

 

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • wissenschaftlich-fachliche und organisatorische Leitung der Abteilung „Amtliche Lebensmitteluntersuchungen“, vor allem konzeptionelle und strukturelle Aufgaben, Bearbeitung von Grundsatzfragen, wissen­schaftlich-fachliche Anleitung und Kontrolle der unterstellten Mitarbei­tenden; Arbeitsorganisation, Überwachung der Qualitätssicherungs­systeme und Personalangelegenheiten; dafür stehen modernste le­bensmittelchemische und mikrobiologische Laboratorien mit an­spruchsvoller technischer Ausstattung zur Verfügung
  • eigenverantwortliche Beratungs– und Sachverständigentätigkeit; Aus­fertigung und Prüfung von Gutachten, Stellungnahmen, Untersu­chungsbefunden
  • wissenschaftlich-fachliches Arbeiten, wie Leitung von und Mitwirkung in Fachgremien und –arbeitsgruppen, Erarbeitung von Publikationen, Unterstützung und fachliche Anleitung der Überwachungsbehörden
  • durch die Leitung von und Mitwirkung an fachspezifischen Aus-, Wei­ter- und Fortbildungsmaßnahmen sowie durch entsprechende Öffent­lichkeitsarbeit können Sie Standards setzen

 

Ein Lebenslauf, der uns überzeugt:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Lebensmittelchemie und der Abschluss als staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker (m/w/d)
  • nachweisliche mehrjährige Berufserfahrung auf verschiedenen Dienstposten und auf verschiedenen Verwaltungsebenen, wie Landes-, bzw. Bundesbehörden o­der Dienststellen der EU
  • nachweisliche umfassende Kenntnisse des internationalen, europäischen und nationalen Lebensmittel- und Futtermittelrechts einschließlich Rechtsprechung
  • nachweisliche anwendungsbereite Kenntnisse und Fähigkeiten der modernen Lebensmittelanalytik und Lebensmitteltoxikologie
  • nachweisliche Leitungserfahrungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jah­ren

 

Eigenschaften, die Sie mitbringen:

  • ein besonders hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, persönlichem Engagement, Belastbarkeit und Flexibilität
  • ein engagiertes, fachlich fundiertes Auftreten, hohe Sozial- und Führungskompetenz, Organisationsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen
  • Erfahrungen im Daten-, Proben- und Qualitästmanagement
  • Kenntnisse im Umgang mit einschlägigen EDV-Laborsystemen
  • sichere Englischkenntnisse
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in länderübergreifenden Fachgremien
  • von Vorteil wäre eine fachbezogene Promotion

 

Beschäftigungsverhältnis / Bewertung:

Die Führungsposition ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet bzw. wird mit einem über die Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder hinaus­gehenden außertariflichen Entgelt vergütet.

Bei Beamten in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 erfolgt die Übertragung des Am­tes der Besoldungsgruppe A 16 – bei Vorliegen der persönlichen, beamten- und lauf­bahnrechtlichen Voraussetzungen – zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe nach § 8 SächsBG. Bei Bewährung in der Probezeit ist eine Übertragung des Amtes auf Lebens­zeit vorgesehen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen fordern wir ausdrücklich auf, sich zu bewerben, und bitten, entsprechende Nachweise beizufügen.

Wir bitten darum, alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Nachweise (z. B. Abschlusszeugnisse, qualifizierte Arbeitszeugnisse, Beurteilungen) in Kopie einzu­reichen. Bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist die Vorlage einer Zeugnisbe­wertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewer­bungsverfahrens erteilen. Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenver­arbeitung finden Sie auf unserer Internetseite.

 

Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bit­ten wir um Zusendung Ihrer Bewerbung unter der Kennziffer:

LM/AL/2.0/60.24

bis zum 10. Dezember 2024.

an die

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Ve­terinärwesen Sachsen

Verwaltung / SG Personal und Recht

Jägerstraße 8/10

01099 Dresden

 

bzw. per E-Mail an: bewer­bung@lua.sms.sachsen.de

(Anlagen sind in eine PDF-Da­tei zusammenzufassen)

 

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Haubold

Telefon 0351/8144-1850 zur Verfügung.

 

Bewerbungsunterlagen wer­den nur zurückgesandt, wenn ein frankierter Rückumschlag beigelegt wird. Andernfalls werden die Unterlagen bis acht Wochen nach der Ent­scheidung zur Stellenbeset­zung aufbewahrt und an­schließend vernichtet

 

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