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Stellenanzeige

Leitung der Abteilung „Zentrale Verwaltung“, zugleich Kanzlerin/Kanzler (m/w/d)

Stelleninformationen

Geschäftsbereich Staatsministerium des Innern
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Rothenburg
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Fri Aug 02 23:59:59 CEST 2024

Kennziffer: 1404

Bewerbungsadresse

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 35
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

E-Mail: bewerbungen@smi.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, ist an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wegen des Eintritts der Stelleninhaberin in den Ruhestand die Stelle der Leitung der Abteilung „Zentrale Verwaltung“, zugleich Kanzlerin/Kanzler (m/w/d), am Dienstort Rothenburg/O.L. unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

Diese Stellenausschreibung richtet sich an Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d), denen mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 (Besoldungsordnung A zum Sächsischen Besoldungsgesetz oder vergleichbar) verliehen wurde bzw. an vergleichbare Tarifbeschäftigte, die mindestens in der Entgeltgruppe 15 TV‑L eingruppiert sind, oder an sonstige Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d), die außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Position mit vergleichbarem Anforderungsprofil und ebenbürtiger Verantwortung inne haben.

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist verantwortlich für das Bachelorstudium zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei und die Durchführung des ersten Studienjahres des Masterstudienganges zur Qualifizierung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei des Freistaates Sachsen. Sie bietet zentrale Fortbildungen für die Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und verfügt mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) über ein interdisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Forschung mit Polizei- und Sicherheitsbezug widmet. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) führt zudem die Ausbildung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Polizei sowie die Verfahren zur Auswahl und Einstellung für die angebotenen Bildungsangebote durch.  

Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:

  • Leitung der Abteilung „Zentrale Verwaltung“ der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), d.h. Führung der laufenden Geschäfte der Verwaltung sowie Erledigung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten,
  • Ausübung der Vorgesetztenfunktion für die Bediensteten der Abteilung „Zentrale Verwaltung“,
  • Sicherstellung der sachgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben und des Dienstbetriebes der Verwaltung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), insbesondere Koordinierung und Überwachung der Aufgabenerledigung der Referate der Abteilung „Zentrale Verwaltung“,
  • Beratung, insbesondere der Hochschulleitung in allen Angelegenheiten der Verwaltung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH),
  • Entscheidung und Sicherstellung der Umsetzung von Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, soweit nicht dem Rektor, dem Senat oder dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vorbehalten,
  • Mitwirkung bei der Fortentwicklung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), insbesondere Unterstützung des Rektors bei der aktiven Gestaltung und Umsetzung des Transformationsprozesses nach Inkrafttreten der Novelle des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes,
  • Bewirtschaftung der zugewiesenen Stellen und Haushaltsmittel,
  • Verantwortung für die Einführung und Anwendung moderner Verfahren der Verwaltungssteuerung,
  • Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse unter Berücksichtigung von IT-Sicherheit und Datenschutz,
  • Leitung abteilungsübergreifender Arbeitsgruppen und
  • Mitarbeit in Kommissionen und Gremien auf Landes- und Bundesebene.

Die Leitung der Abteilung „Zentrale Verwaltung“ ist zugleich Kanzlerin/Kanzler (m/w/d) und dem Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) unmittelbar nachgeordnet. Die Rechte und Pflichten ergeben sich u. a. aus § 8 Abs. 1 Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz.

Zwingende Voraussetzungen für Ihre Tätigkeit sind (bitte Nachweise beifügen):

  • Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst,
  • mindestens fünfjährige Führungserfahrung sowie
  • Erfahrungen aus unterschiedlichen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen*.

Wünschenswert sind:

  • Erfahrungen in der Hochschulverwaltung, in der Wissenschaft und/oder in der Wirtschaft,
  • vertiefte Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht, Vergaberecht sowie Haushaltsrecht und Rechnungswesen,
  • Abschluss als Volljuristin/Volljurist oder Diplom-Juristin/Diplom-Jurist (m/w/d) nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind neben einer besonders ausgeprägten Führungs-kompetenz insbesondere eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick gefordert.

Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen werden dienstliche Beurteilungen beziehungsweise Arbeitszeugnisse begrüßt.

Das Amt der Kanzlerin/des Kanzlers (m/w/d) der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist gemäß § 24 Abs. 1 Sächsisches Besoldungsgesetz der Besoldungsgruppe A 16 zugeordnet. Die Bestellung zur Kanzlerin/zum Kanzler (m/w/d) der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) erfolgt gemäß § 8 des Sächsischen Beamtengesetzes zunächst auf Probe. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Für Tarifbeschäftigte kommt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine den Dienstbezügen bis Besoldungsgruppe A 16 entsprechende außertarifliche Entgeltzahlung in Betracht.

Für eine Teilzeitbeschäftigung ist die Stelle nicht geeignet.

Für die Besetzung der Stelle ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich. Ferner setzt die Tätigkeit eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich diesen Überprüfungen zu unterziehen.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Bei der Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail sollten diese in einer pdf-Datei mit nicht mehr als 4 MB beigefügt sein. In Ausnahmefällen ist auch eine Übersendung der Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter, adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

*   Hiervon ist grundsätzlich auszugehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber (m/w/d)

  1. mindestens zwei Jahre bei einer obersten Landes- oder Bundesbehörde (einschließlich vergleichbare Institutionen der Europäischen Union, Verwaltung und Fraktinen der Parlamente des Bundes und der Länder, Rechnungshöfe, Kommunale Landesverbände) und
  2. mindestens zwei Jahre bei einer anderen Behörde als einer obersten Landes- oder Bundesbehörde (einschließlich Gebietskörperschaften, Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen) und dabei
  3. in verschiedenen Aufgabenbereichen

tätig gewesen ist. Diese Verwendungsbreite erfüllt auch, wer bei einer in der Größe und strukturellen Komplexität einer Behörde vergleichbaren Einrichtung außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig gewesen ist.

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