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Forstdienst / Referendariat Laufbahngruppe 2.2

Die steigenden Ansprüche an die heimischen Wälder und die vielseitigen Anforderungen der multifunktionalen Forstwirtschaft verlangen zunehmend nach hochqualifizierten Fachkräften.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Betreuung der Waldbesitzer, Auskunft über Fördermöglichkeiten
  • Repräsentation des Forstbezirkes nach außen: gegenüber der Bevölkerung, anderen Ämtern sowie Städten und Gemeinden; Vertretung der Belange des Waldes
  • Planung der nachhaltigen Nutzung des Holzes, dabei Einhaltung der Forstplanung, Verbesserung des Waldzustandes
  • Verkauf des geernteten Holzes an Sägewerke, Zellstoff- und Papierindustrie, an Plattenwerke oder Holzhändler
  • Öffentlichkeitsarbeit: Information der Bevölkerung über den Wald (u. a. Waldzustand, Waldbewirtschaftung) und die Aufgaben der Forstbehörde; Beratung bei allen forstlichen Fragen
  • Leitung der Jagd im Verwaltungsjagdbezirk des Forstbezirkes.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

zusätzlich zu allen in der Laufbahngruppe 2.1 (Forstinspektoranwärterausbildung) geforderten Voraussetzungen folgende Kriterien erfüllen:

  • Einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss im forstwirtschaftlichen oder forstwissenschaftlichen Studiengang sowie
  • im Rahmen des Studiums nachgewiesene Kenntnisse über Forstpolitik, forstliche Betriebsplanung und  -steuerung.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • als Referent/-in (und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen als Leiter/-in einer Organisationseinheit) in einem sächsischen Forstbezirk, in der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst oder im Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2024)

  1. Ausbildungsjahr: 1.645,10 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.645,10 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Ausbildungs- und Prüfungsbehörde)
  • Staatsbetrieb Sachsenforst (Ausbilder)

Zusatzinformationen

Weitere ausführliche Informationen zum Referendariat finden Sie hier.

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