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Archivdienst / Referendariat Laufbahngruppe 2.2

Im Archivdienst planen und steuern Sie das Erfassen und Bewerten sämtlicher Unterlagen, die bei Stellen des Freistaats Sachsen entstehen. Sie entscheiden über deren bleibenden Wert und machen das Archivgut unter Beachtung der geltenden Schutzfristen vor Ort und im Internet für jedermann zugänglich. Außerdem sorgen Sie für die Konservierung und ggf. Restaurierung dieses Kulturguts, um es auf Dauer zu bewahren; dies gilt für jahrhundertealte Pergamenturkunden und Papiere ebenso wie für elektronische Unterlagen.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Beraten anbietungspflichtiger Stellen bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen,
  • Erfassen, Bewerten und Übernehmen von Unterlagen,
  • Bewerten und Erschließen schwieriger Archivgutbestände,
  • Beantworten komplexer schriftlicher und mündlicher Anfragen,
  • Entscheiden über Grundsatzfragen der Benutzung, Zulassung zur Benutzung, Erteilung von Veröffentlichungsgenehmigungen und Gewähren von Rechtsansprüchen Betroffener,
  • Konzeptionelles Umsetzen von Grundsätzen der Bestandserhaltung, insbesondere für Unterbringung, Lagerung und Verpackung des Archivguts,
  • quellenbezogenes Bearbeiten von Projekten der historisch-politischen Bildungsarbeit,
  • ggf. Leiten von Organisationseinheiten.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • ein Hochschulstudium der Geschichte, der Rechtswissenschaft oder eines anderen für den Archivdienst geeigneten Studienganges mit einem Mastergrad, einem Diplomgrad (mit Ausnahme von Fachhochschulstudiengängen), einer ersten Staatsprüfung, einer ersten juristischen Prüfung im Sinne des § 5 des Deutschen Richtergesetzes oder mit einem Magisterabschluss abgeschlossen haben,
  • angemessene Kenntnisse der lateinischen Sprache (Latinum) besitzen,
  • angemessene Kenntnisse der französischen Sprache besitzen; die Kenntnisse sind angemessen, wenn eine mindestens dreijährige, im Abschlusszeugnis mindestens mit »ausreichend« benotete, schulische Sprachausbildung oder ein entsprechender Kenntnisstand durch Hochschul- oder entsprechende andere Zeugnisse nachgewiesen wird,
  • eine praktische Tätigkeit in einem öffentlichen Archiv absolviert haben, die über eine reine Benutzung hinausgeht,
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Sächsisches Staatsarchiv mit den Standorten in Chemnitz, Dresden, Freiberg, Leipzig und Wermsdorf.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2024)

  1. Ausbildungsjahr: 1.645,10 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.645,10 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Sächsisches Staatsministerium des Innern (Einstellungsbehörde)
  • Sächsisches Staatsarchiv (praktische Ausbildung)
  • Archivschule Marburg (theoretische Ausbildung)
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